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   LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2019 - 8 Sa 51/19   

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LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2019 - 8 Sa 51/19 (https://dejure.org/2019,52447)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.12.2019 - 8 Sa 51/19 (https://dejure.org/2019,52447)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Dezember 2019 - 8 Sa 51/19 (https://dejure.org/2019,52447)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 33 Abs 2 GG, § 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 8 BPersVG, § 46 Abs 3 S 6 BPersVG
    Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Höhergruppierung - Benachteiligung eines freigestellten Personalratsmitglieds

  • IWW

    § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD, § 37 TVöD, § 14 Abs. 1, Abs. 3 TVöD, § 64 Abs. 1, 2 b ArbGG, §... § 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 280 Abs. 1, § 823 Abs. 2 BGB, Art. 33 Abs. 2 GG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 280 Abs. 1 BGB, §§ 8, 46 BPersVG, 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG, § 8, § 46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG, 3 TVöD, § 37 Abs. 1 Satz 2 TVöD, § 271 BGB, § 242 BGB, § 4 Abs. 1 S. 1 TVG, § 202 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Verspätete Höhergruppierung - Benachteiligung eines freigestellten Personalratsmitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitserprobung; Benachteiligung; Höhergruppierung; Nachzeichnung; Personalratsmitglied, freigestelltes; Schadensersatz; Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Höhergruppierung; Benachteiligung eines freigestellten Personalratsmitglieds

  • rechtsportal.de

    BGB § 611
    Schadensersatzansprüche wegen verzögerter Durchführung eines Besetzungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 12.12.2017 - 9 AZR 152/17

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Schadensersatzanspruch des nicht berücksichtigten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2019 - 8 Sa 51/19
    Ausgenommen, dass öffentliche Arbeitgeber Besetzungsverfahren dazu missbrauchen, dass Auswahlentscheidungen gezielt und manipulativ zu Gunsten oder zulasten bestimmter Bewerberinnen und/ oder Bewerber gelenkt werden, sind Sekundäransprüche nicht gegeben (BAG 12. Dezember 2017 - 9 AZR 152/17 - Rn. 28 ff.).

    Entgegen der Auffassung des Klägers sind die Grundsätze der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 2017 ( 9 AZR 152/17, Rn. 28 - 30, juris ) auf den vorliegenden Fall anwendbar, obwohl es hier - jedenfalls im Berufungsverfahren - nicht um den rechtswidrigen Abbruch eines Bewerbungsverfahrens geht.

    Ein Schadensersatzanspruch kommt nach dieser Entscheidung gemäß § 280 Abs. 1 BGB iVm. Art. 33 Abs. 2 GG dann in Betracht, wenn dem Kläger statt dem Konkurrenten das Amt hätte übertragen werden müssen ( BAG 12. Dezember 2017 - 9 AZR 152/17 - Rn. 25, juris ) oder wenn das Auswahlverfahren gezielt und manipulativ verzögert wird ( Rn. 30 f.).

    Die Beklagte hatte ein geschütztes Eigeninteresse, den ausgeschriebenen Dienstposten auch tatsächlich noch zu besetzen, das zu berücksichtigen war (BAG 12. Dezember 2017 - 9 AZR 152/17 - Rn. 29) .

    Außerdem hatten alle übrigen Bewerberinnen und Bewerbern nach Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht auf chancengleiche Teilnahme an dem noch weiterzuführenden Verfahren, sobald der Kläger trotz Besteignung nicht zur Besetzung freistand (BAG 12. Dezember 2017 - 9 AZR 152/17- Rn. 33).

  • BAG, 14.07.2010 - 7 AZR 359/09

    Vergütungsansprüche eines Personalratsmitglieds

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2019 - 8 Sa 51/19
    Sache hierauf klagender Personalratsangehöriger ist es darzutun, dass und inwiefern ihre berufliche Entwicklung gerade wegen der Personalratstätigkeit und/oder Freistellung weniger günstig verlief (BAG 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - Rn. 19 f.).

    Verboten der Beklagten §§ 8, 46 BPersVG nicht nur die Schlechter-, sondern auch die Besserstellung (BAG 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - Rn. 19 ), musste der Kläger warten, bis diese berechtigten Interessen erfüllt waren.

  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 255/17

    Personalratsmitglied - Dienstordnungsangestellte

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2019 - 8 Sa 51/19
    Das Personalratsmitglied kann den Arbeitgeber daher grundsätzlich unabhängig von dessen Verschulden auf die Zahlung der Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen, wenn es ohne die Freistellung mit Aufgaben betraut worden wäre, die die Eingruppierung in die höhere Vergütungsgruppe rechtfertigen (BAG 15. Mai 2019 - 7 AZR 255/17 - Rn. 23, juris).

    Durch eine solche fiktive Nachzeichnung darf er weder besser noch schlechter behandeln werden als ein vergleichbarer Arbeitnehmer ohne Personalratsamt (BAG 15. Mai 2019 - 7 AZR 255/17 - Rn. 23, juris) .

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 149/17

    Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2019 - 8 Sa 51/19
    Der Kläger ist der Ansicht, die Berufung der Beklagten auf die Ausschlussfrist nach § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD verstoße gegen Treu und Glauben ( BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 149/17 - Rn. 43, juris ).

    Gleiches gilt, wenn der Schuldner den Eindruck erweckt hat, der Anspruch werde auch ohne Wahrung der Ausschlussfrist erfüllt (vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 149/17 - Rn. 43).

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 859/16

    Pfändbarkeit von Zulagen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2019 - 8 Sa 51/19
    Zur schlüssigen Ausführung von verfallbaren Ansprüchen gehört die Darstellung der Fristwahrung; das haben die Gerichte für Arbeitssachen von Amts wegen zu berücksichtigen (BAG 23. August 2017 - 10 AZR 859/16 - Rn. 16 ).
  • LAG Berlin, 15.02.2002 - 6 Sa 2099/01

    Eingruppierung eines vom Dienst freigestellten Schwerbehinderten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2019 - 8 Sa 51/19
    Ansprüche nach §§ 8, 46 BPersVG sind Erfüllungsansprüche (LAG Berlin, Urteil vom 15. Februar 2002 - 6 Sa 2099/01 - zu 2.1.1 der Gründe).
  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1013/12

    Schadensersatz - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2019 - 8 Sa 51/19
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die tarifvertragliche Ausschlussfrist des § 37 TVöD nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls im Falle ihrer normativen Wirkung aufgrund Tarifbindung nach § 4 Abs. 1 S. 1 TVG - da sie dann nicht "durch Rechtsgeschäft iSd. § 202 Abs. 1 BGB vereinbart ist - (vgl. dazu BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1013/12 - Rn. 34-36, juris) - nicht nur etwaigen Ansprüchen aus §§ 8, 46 BPersVG, sondern auch Schadensersatzansprüchen aus § 280 Abs. 1, § 823 Abs. 2 BGB iVm. Art. 33 Abs. 2 GG für den Zeitraum bis einschließlich Dezember 2016 entgegenstehen würde.
  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18

    Ausschlussfrist - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2019 - 8 Sa 51/19
    Maßgeblich ist dabei der Entstehungsbereich des Anspruchs, nicht aber die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage (vgl. dazu BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 16; 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - Rn. 34, juris).
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2019 - 8 Sa 51/19
    "Fällig" sind Ansprüche, sobald sie annähernd zu beziffern sind (BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 33) und erbracht werden können (§ 271 BGB).
  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2019 - 8 Sa 51/19
    Maßgeblich ist dabei der Entstehungsbereich des Anspruchs, nicht aber die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage (vgl. dazu BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 16; 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - Rn. 34, juris).
  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 628/05

    Schadensersatzanspruch wegen einer Hepatitis-C-Infektion - Ausschlussfrist

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 208/04

    Betriebsratsmitglied - Auskunftsanspruch über Gehaltsentwicklung vergleichbarer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2014 - 6 A 31/13

    Erfolgreiche Klage eines Kriminalhauptkommissars auf Schadensersatz wegen

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